- Direkte Personalvermittlung
(Zusammenführung von Arbeitssuchenden und Unternehmen zur Begründung eines
Arbeitsverhältnisses.)
- Vermittlungsorientierte Arbeitnehmerüberlassung
(Überlassung von Arbeitnehmern an Unternehmen auf Basis des Arbeitnehmerüberlassungs-
gesetzes zur Begründung eines festen Arbeitsverhältnisses.)
- Strategische / Permanente Arbeitnehmerüberlassung
(Unbefristete Überlassung von Arbeitnehmern an Unternehmen auf Basis des Arbeitnehmerüberlas-
sungsgesetzes zur Erhöhung der strategischen / permanenten Personalflexibilität.)
- Outsourcing
(Ausgliederung einzelner Aufgaben oder ganzer Funktionsbereiche, die nicht zum Kernbereich des
Unternehmens gehören.)


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